Für die Einreise nach Costa Rica benötigen schweizer Staatsangehörige und EU-Bürger nur einen gültigen Reisepaß. Sie erhalten bei der Einreise ein Touristenvisum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen. Wer länger als 90 Tage im Land bleiben möchte, sollte bei einem costaricanischen Konsulat aktuelle Informationen einholen. Eine Verlängerung des Touristenvisums (Prórroga de turismo) ist nur in Notfällen möglich, z.B. bei nachgewiesener Krankheit.
Wird die 90-Tage-Frist überschritten, so ist eine Meldung bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) erforderlich. Diese befindet sich gegenüber der Clinique Mexico an der Straße zum Internationalen Flughafen. Die Immigrationsbehörde versieht den Reisepaß mit einem Stempel und erhebt eine einmalige Ausreisegebühr. Wird das Land nicht innerhalb von drei Tagen verlassen, so droht eine Zwangsausweisung. Das Meldeverfahren bei der Einwanderungsbehörde kann auch von einem Reisebüro innerhalb von zwei Werktagen erledigt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, vor Ablauf des Visums für mindestens 72 Stunden costaricanischen Boden zu verlassen, (z. B. in Richtung Panama oder Nicaragua), um bei der anschließenden Wiedereinreise ein erneutes Touristenvisum zu erhalten. Die Einwanderungsbehörde beobachtet die zunehmende Nutzung dieser Option durch Ausländer mit großem Mißtrauen, so daß eine gesetzliche Einschränkung der kurzfristigen Wiedereinreise möglich ist. Die geltenden Einwanderungsgesetze sollten in jedem Fall beachtet werden, da eine Verletzung mit einem 10-jährigen Einreiseverbot geahndet werden kann.
Wer einen längeren Aufenthalt in Costa Rica plant, sich überdies mit dem Gedanken an Grunderwerb oder eine geschäftliche Tätigkeit trägt, sollte dieses Risiko nicht eingehen. Schließlich bietet das costaricanische Einwanderungsrecht Ausländern verschiedene Möglichkeiten, temporäre oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen zu erwerben. Diese müssen im Heimatland bei den Botschaften und Konsulaten Costa Ricas.
Um einen dauerhaften Wohnsitz (Residencia) in Costa Rica zu beantragen, bestehen drei Möglichkeiten: als Empfänger eines garantierten Mindesteinkommens (z.B Rentner), als Investor oder als Verwandter eines costaricanischen Staatsbürgers. Der Antrag wird zusammen mit zahrleichen Dokumenten bei der Botschaft im Heimatland eingereicht.
Weitere Informationen unter www.LKAHL.com oder gialwr@racsa.co.cr angefordert werden
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