Hallo,
ich möchte nach Costa Rica auswandern und habe von Deutschland aus einen Anwalt in San Jose kontaktiert, um der Einwanderungsbehörde einen Ansprechpartner nennen zu können. Nach Abgabe meines Antrages bei der Botschaft in Berlin wollte ich abwarten und nach einem positiven Bescheid auswandern.
Nun habe ich von diesem Anwalt erfahren, dass zur Bearbeitung des Antrages ein Fingerabdruck nötig ist, der in Costa Rica gemacht werden muß. Das heißt, ich muß dazu nach Costa Rica fliegen.
Von dieser Bestimmung hatte ich vorher noch nie gehört, sie bringt meinen ganzen Zeitplan durcheinander. Kann mir jemand sagen, wo ich die wirklich aktuellen Einwanderungsbestimmungen finden kann?
Danke dorol



