
Re: garantiertes Mindesteinkommen
Hallo Jasmin
Ich bin gerade auf Bocas del Toro in Panama und surfe eher im Wasser.
Hier ein paar Infos eines frueheren Beitrags.
Für längerfristige Aufenthalte gelten derzeit folgende Bestimmungen:
Vorzulegen sind: Antragsschreiben, das Angaben zur Person, vollständige Anschrift des Antragstellers,
Aufenthaltsgrund und ggf. beabsichtigte Tätigkeit in Costa enthält.
Darüber hinaus muss ein Vertreter mit Wohnsitz in Costa Rica mit Vollmacht, Angaben zur Person, Adresse und Faxnummer benannt werden
Geburtsurkunde mit Überbeglaubigung
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) mit Überbeglaubigung
Beglaubigte Fotokopie des ganzen Reisepasses
vier Passfotos.
Darüber hinaus sind je nach Aufenthaltsgrund beizufügen:
Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehungen (Heiratsurkunde und Pass des costaricanischen Ehepartners, Geburtsurkunde costaricanischer Kinder, Ledigkeitsbescheinigung eines ledigen Geschwisters eines costaricanischen Staatsangehörigen)
Nachweis über Rente (monatlicher Mindestbetrag 1.000,- US $) oder Pension (monatlicher Mindestbetrag 600,- US $), der jeweilige Betrag muss nachweislich in Costa Rica in Landeswährung umgetauscht werden
Beschreibung des Investitionsprojektes bzw. Nachweis getätigter Investitionen (mind. 200.000,- US $, in Ausnahmefällen mind. 50.000,- US $), bzw. geeignete Unterlagen zum Investitionsvorhaben wie Machbarkeitsstudien, Unternehmensbilanzen, Gesellschaftsvertrag und/oder Handelsregistereintrag
Nachweis eines Arbeitsvertrags
Für temporäre Aufenthaltsgenehmigungen (Studenten, Unternehmer, Geistliche, Flüchtlinge, und jeweils deren Ehegatten und minderjährigen Kinder) jeweils geeignete Nachweise.
Im Falle eines Aufenthalts wegen verwandtschaftlicher Beziehungen ersten Grades, als Rentner, als Pensionär, als Investor oder bei vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung können o.g. Nachweise bei der Einwanderungsbehörde (Dirección de Migración) eingereicht werden, sofern sich der Antragsteller bereits in Costa Rica befindet. Dies muss sich dann aus dem Antrag ergeben.
Alle Dokumente müssen durch einen offiziellen Übersetzer oder costaricanischen Notar ins Spanische übersetzt werden: Liste von staatlich anerkannten Übersetzer/Dolmetscher
Der Antrag muss vollständig für jedes Familienmitglied getrennt eingereicht werden. Der Antrag Minderjähriger muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Seit 28. August 2002 müssen sämtliche Dokumente von der jeweiligen costaricanischen Botschaft im Heimatland des Antragstellers überbeglaubigt werden.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
pura vida
Luis
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