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Mietrecht in CR
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Beitrag Mietrecht in CR 
Hallo zusammen,

gibt es hier zufällig jemanden, der sich mit dem costaricanischen Mietrecht etwas genauer auskennt? Es gibt da anscheinend eine Bestimmung, wonach neu abgeschlossene Verträge zunächst eine Laufzeit von drei Jahren haben. Ich möchte gerne wissen, wie sich diese Regelung - sofern sie überhaupt der Realität entspricht - jeweils für den Vermieter bzw. den Mieter auswirkt.

Was bedeutet es also beispielsweise, wenn ein Mieter bereits vor Ablauf dieser Zeit wieder ausziehen möchte? Oder umgekehrt herum: Hat ein Vermieter seinerseits die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf zu kündigen, wenn keine Miete gezahlt wird? Und kennt man in CR eigentlich den Begriff der Eigenbedarfskündigung?

Bin für jeden Hinweis dankbar!

abuelito... Wink


11.09.200609:42 Uhr

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Beitrag Re: Mietrecht in CR 
Hola Abuelito,
als Mieter hast Du das Recht das Objekt bis zu einem minimalen Zeitraum von 3 Jahren zu bewohnen, auch wenn der Vertrag eine geringere Laufzeit vorweist. Diese 3 Jahre sind ein unwiderrufliches Recht zum großen Vorteil des Mieters. Im Gegensatz zum Vermieter hat der Mieter das Recht den Vertrag jeder Zeit vor Ablauf der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen. Das Thema \"Eigenbedarfskündigung\" ist hier nach meinen bisherigen Infos noch ein Fremdwort. Der Vermieter kann nur den Vertrag kündigen, wenn die im Vertrag festgelegten Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden. Für weitere Details kann ich mich gerne einmal umhören.

Viele Grüße
ticoaleman

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Beitrag Re: Mietrecht in CR 
..Habe noch eine Zusatzinformation für Dich vergessen..
Entgegen der bisherigen Annahmen, darf man bei der Miete über Dollar eine Erhöhung erst nach Auslaufen des Vertrages (nach drei Jahren vornehmen). Ein Mieter bekommt also keinerlei Probleme, sollte er eine versuchte Dollar-Mieterhöhung nach einem Jahr nicht mitmachen wollen.
Über Colones gibt es, was das angeht keine Probleme. Da sind 15% jährlich (minus 11% Inflation macht dann letztendlich 4%) drin.
Nur bei Geschäftslokalen ist eine jährliche Erhöhung über Dollar mit beidseitigem Einverständnis im Vertrag festlegbar.

Hoffe, die Infos waren hilfreich!
Viele Grüße und gute Nacht nach Deutschland

ticoaleman

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Beitrag Re: Mietrecht in CR 
Hola ticoaleman!

Danke für Deine Info.

Das mit der dreimonatigen Kündigungsfrist für Mieter war mir neu, auch wenn ich mir bisher nur schwer vorstellen konnte, daß die sich wirklich auf einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit einlassen bzw. solch einen Vertrag im Endeffekt auch einhalten müssen. Drei Monate erscheinen mir dagegen schon eher praxisnah. Für mich selber ist ansonsten die Rolle des Mieters von größerer Bedeutung, aber wenn Dir trotzdem noch was zu dieser ganzen Sache einfallen sollte - gerne auch aus der umgekehrten Sicht eines Vermieters -, wäre ich Dir sehr dankbar, wenn Du mich auch das noch wissen lassen würdest. Grundsätzlich weiß man ja nie, wozu es vielleicht mal gut ist...

Zu der Sache mit den Währungen: Verstehe ich Dich richtig, daß es für den Mieter im Zweifelsfall günstiger ist, wenn er sich um einen Vertrag bemüht, in dem der Mietzins in Dollar angegeben wird? Und gibt es vielleicht noch mehr dieser \"Feinheiten\", die zu beachten durchaus lohnenswert sein kann?

Danke und Gruß

abuelito... Wink

PS: Du liest auch im \"anderen\" CR-Forum mit, richtig? Irgendwie kommt mir die in Deinem Profil genannte HP bekannt vor... Smile

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