Hallo,
ich habe von der costaricanischen Botschaft in Berlin mitgeteilt bekommen,
daß polizeil. Führungszeugnisse bei Stellung des Antrages auf Residencia nicht älter als nur noch drei Monate sein dürfen.
Bisher waren das 6 Monate, steht auch noch so auf der Internetseite der Botschaft.
Gruß,
FrankS



