ich werde ab Juli/August in Costa Rica sein, um dort zu arbeiten. Es gibt mehrere Optionen und bisher hat sich noch nicht geklärt, wo (CR oder D) ich angestellt sein werde und bei welchem Unternehmen genau. Das wird sich demnächst klären, bis dato habe ich aber noch nichts "Offizielles".
Je nach dem, wie das dann ausgeht, brauche ich eine Arbeitserlaubnis in CR oder auch nicht. Klar, natürlich bereite ich mich jetzt auf den ersten, komplizierteren Fall vor
Also, es geht nur um eine (einjährige) Arbeitserlaubnis, keine Residencia:
Den ganzen Prozess der Beantragung einer Arbeitserlaubnis mache ich ja (nach meinen Recherchen) in San Jose in der Migración. Hier in der costa-ricanischen Botschaft in Berlin muss ich nichts machen, oder? Seit diesem neuen Abkommen, müssen die nichts mehr legalisieren oder sonst etwas tun. Sehe ich das richtig?
Welche Dokumente aus Deutschland brauche ich für diese Behördengänge in der Migración? Meines Wissens nur
- polizeiliches Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
Fehlt etwas?
Diese beiden Dokumente müssen lediglich eine Apostille haben, eine Überbeglaubigung ist nicht nötig, nicht wahr?
Ich nehme an, dass die in der Migración alle beiden Dokumente übersetzt haben wollen, oder? Diese Übersetzung kann ich in Costa Rica machen lassen?
Vielen Dank an alle, die mir helfen können. Auch wenn ihr nur einen Teil dieses Fragenkomplexes beantworten könnt, ich bin für jeden Input dankbar
Beste Grüße,
Philipp